»Ausgelassenes, ungehemmtes Tanzen ist nicht nur ein sehr vergnüglicher Zeitvertreib, es lenkt auch von größeren Sorgen ab.« Paul Wilson
16 Joomla! als professionelle Geschäftsplattform
Ein Grund, warum Joomla! so populär ist, besteht sicherlich darin, dass man damit die Basis für einen kleinen Laden im Netz schaffen kann. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen nutzen das System für ihren Webauftritt. So können sie ihre Kunden informieren, Waren verkaufen, aber auch Partner in einem gesonderten Bereich mit Material versorgen. Der folgende Abschnitt befasst sich mit dem Einsatz von Joomla! für diesen Zweck und will Sie mit dem notwendigen Rüstzeug ausstatten, das notwendig ist, um eine Geschäftsplattform aufzuziehen.
16.1 E-Commerce 

Der elektronische Handel hat in den letzten Jahren sehr an Bedeutung gewonnen. Kaum ein Unternehmen kann es sich leisten, keine Internetpräsenz zu besitzen, über die potenzielle Kunden mit ihm in Kontakt treten können. Das ist auch der Bereich, in dem sich E-Commerce abspielt
Man unterscheidet je nach Zielgruppe zwischen zwei verschiedenen Modellen:
- Business-to-Consumer (B2C). Bei diesem Modell wird der Endverbraucher angesprochen, der etwas kaufen oder informiert werden soll. Dabei handelt es sich in der Regel um Privatpersonen. B2C ist der klassische Fall eines Webshops, der Produkte an jedermann verkauft.
- Business-to-Business (B2B). Wie der Name sagt, steht hier als Hauptansprechpartner eine weitere Firma im Mittelpunkt, die das Produkt nutzt, um selbst produzieren zu können. Darunter fallen auch Bereiche für Partner, die beispielsweise spezielle Dokumente (wie Preislisten) enthalten können.
Beide Modelle haben viele Gemeinsamkeiten. So kann sich ein Webshop an Privat- wie an Firmenkunden richten. Aber es bestehen auch Unterschiede, beispielsweise in der Art und Weise, wie Werbung betrieben wird.
16.1.1 Aufgaben 

Mit Geschäftsplattformen im Internet verbindet man in erster Linie die Online-Shops. Dies ist aber nur einer der Bereiche, in denen eine Homepage nützlich sein kann.
Natürlich wird im Internet Handel betrieben. Sie können in Webshops in einem Produktkatalog blättern, Waren vormerken und diese dann bestellen und bezahlen. Man unterscheidet dabei zwischen zwei Arten. Einerseits werden über das Internet ganz normale Waren, beispielsweise Bücher, gekauft. Diese werden dann per Post an den Kunden verschickt. Andererseits können direkt Dienstleistungen oder Produkte über die Homepage angeboten werden, die man dann über das Netz herunterladen kann. Eine Hürde des Handels war lange Zeit das fehlende Vertrauen. Die Geschäftspartner kennen sich ja gar nicht. Noch immer schrecken viele Menschen davor zurück, ihre Kreditkartendaten im Netz zu verschicken. Umgekehrt gibt es wenige Internethändler, die ohne Vorkasse Waren verschicken. Dieser Punkt ist bei der Gestaltung der Seite zu beachten. Schaffen Sie Vertrauen, indem Sie neben einem seriösen Design auch Auskunft über Ihre Firma geben.
Werbung und Information sind die genuinen Aufgaben einer Homepage. Selbst, wenn Sie keinen Webshop auf Ihrer Seite haben, informieren sich potenzielle Kunden über Ihr Unternehmen, bevor sie Kontakt aufnehmen. Unterschätzen Sie dieses Phänomen nicht! Daher ist es auch wichtig, eine Joomla!-Seite attraktiv zu gestalten. Seien Sie nicht geizig mit Informationen. Kunden lieben es mittlerweile, sich ausführlich mit einem Produkt zu beschäftigen, bevor sie es im Internet kaufen.
Spätestens seit dem Hype um das Web der zweiten Generation hat sich auch die Erkenntnis durchgesetzt, dass man mit einer Webseite Kunden und Interessenten an die Firma binden kann. Dies kann geschehen, indem sich die Seite regelmäßig ändert und somit interessant bleibt. Ein anderer Weg ist die Bereitstellung von Added-Value-Bereichen. Hier werden angemeldeten Kunden zusätzliche Leistungen geboten, die sie immer wieder auf die Seite locken.
Im B2B-Bereich ist es auf einer Webplattform auch möglich, spezielle Leistungen für Geschäftspartner zur Verfügung zu stellen. Über Formulare können beispielsweise von freien Außendienstmitarbeitern Daten standardisiert eingegeben werden. Oder sie haben Zugriff auf die sonst interne Preisliste. Auch geschlossene Diskussions- und Dokumentationsbereiche sind hier denkbar. Dieser gesamte Anwendungsbereich gewinnt mittlerweile unter dem Begriff Extranet an Bedeutung.
16.1.2 Anforderungen an eine Geschäftsplattform 

Aus den genannten Anwendungsfeldern ergeben sich konkrete Anforderungen an ein System, das als Basis für eine Geschäftsplattform dienen soll:
- Zunächst muss es möglich sein, die gängigen Shop-Funktionalitäten abzudecken. Dazu zählen Produktkataloge, die Möglichkeit, Waren vorzumerken (Warenkorb) sowie die Abwicklung des Bestell- und am besten auch des Bezahlvorgangs.
- Um die Attraktivität der Seite zu erhöhen, ist es sinnvoll, multimediale Inhalte darstellen zu können. Die Spannweite reicht von Bildern über Audio- und Videodateien bis hin zu interaktiven Anwendungen.
- Kundenbindung und Informationen über Interessenten erhalten Sie beispielsweise über Formulare. Diese ermöglichen es, Anfragen zu stellen oder bestimmte Werbeaktionen durchzuführen. Ein Beispiel wäre, Freikarten zur einer Messe gegen Anmeldung zu verteilen.
- Geschützte Bereiche dienen ebenfalls der Kundenbindung. Hier haben nur Personen Zugang, die sich bereits bei Ihrer Firma bekannt gemacht haben. Auch Partnerbereiche sind in der Regel nicht für jeden zufälligen Besucher erreichbar.
- Die Bereitstellung von Dokumenten spielt eine große Rolle, wenn es darum geht, eine informative Webseite zu erstellen. Hier sind Produktinformationen ebenso gefragt wie Anleitungen oder interne Informationen für Partner. Wenn Sie elektronische Waren verkaufen, können Sie hier direkt Ihre Produkte zum Download anbieten.
- Gerade im Partnerbereich ist es sinnvoll, wenn die Partner auch zeitlich organisieren können. Das kann beispielsweise über Kalender geschehen. Diese sind aber auch ein Medium, um über Veranstaltungen Ihrer Firma zu informieren.
Einige dieser Funktionen bringt Joomla! bereits standardmäßig mit. Andere können über Erweiterungen realisiert werden. Wir stellen Ihnen in den folgenden Kapiteln einige besonders hilfreiche Exemplare detailliert vor.
16.1.3 Rechtliches 

Wenn Sie als kommerzieller Anbieter im Netz unterwegs sind, gelten im Vergleich zu privaten Homepages verschärfte Regeln. Es ist nicht die Aufgabe dieses Buches, Sie über die rechtlichen Bedingungen von Internetgeschäften aufzuklären. Was die Gestaltung der Homepage betrifft, sind aber einige Dinge zu beachten, die wir kurz anmerken wollen.
Alle kommerziellen Anbieter (und auch Betreiber von Seiten mit journalistischen Inhalten) unterliegen mit ihrer Homepage der Impressumspflicht. Das ist in Deutschland durch §5 des Telemediengesetzes sowie in §55 des Rundfunkstaatsvertrages geregelt. Die Informationen müssen »leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar« sein. In Österreich wird die Impressumspflicht durch §5 des E-Commerce Gesetzes festgelegt, in der Schweiz durch Art. 322 des Schweizerischen Strafgesetzbuches. Es hat sich eingebürgert, einen Menüpunkt Impressum mit in das Hauptmenü aufzunehmen. Nach deutschem Recht sind die folgenden Angaben im Impressum aufzuführen:
- Name und Anschrift des Anbieters: Dazu zählen neben dem kompletten Namen oder der kompletten Firmenbezeichnung (Abkürzungen sind nicht erlaubt) die Straße, Hausnummer, Postleitzahl und der Ort. Juristische Personen müssen ihren Sitz angeben.
- Informationen zur schnellen Kontaktaufnahme: Das sind Telefon- und gegebenenfalls Faxnummer sowie E–Mail-Adresse.
- Angabe des Vertretungsberechtigten: Bei nichtnatürlichen Rechtspersonen ist es nötig, einen Vertretungsberechtigten zu nennen.
- Angabe der Aufsichtsbehörde: Wenn die Zulassung einer Behörde für die Tätigkeit nötig ist, so sind die zuständige Stelle und ihre Kontaktdaten anzugeben.
- Register und Registernummer: Gibt es einen Eintrag im Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, so sind das Register und die Registernummer Bestandteil des Impressums.
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Haben Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, muss auch diese angegeben werden.
- Zusätzliche Pflichten für besondere Berufsgruppen: Bei freien Berufen, bei denen die Ausübung reglementiert ist oder die Berufsbezeichnung unter Schutz steht (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte oder Architekten), müssen die Berufsbezeichnung und der Staat, in dem diese verliehen wurde, angegeben werden. Es muss ein Link auf die berufsrechtlichen Regelungen gesetzt werden.
- Weitere Angaben: Bestehen zusätzliche Informationspfichten, müssen auch diese angegeben werden. Ein Beispiel ist die Bereitstellung redaktioneller Beiträge. Hier muss eine natürliche Person als Verantwortlicher benannt werden.
Wenn Sie den Text dieser Angaben nicht selbst zusammenstellen wollen, finden Sie im Netz einige Seiten, die Ihnen Hilfestellung bieten. Ein Beispiel ist der Impressum-Generator von e-recht24, den Sie unter dieser URL erreichen:
http://www.e-recht24.de/impressum-generator/
Internetseiten, die einen direkten Vertragsabschluss mit dem Verbraucher (B2C) ermöglichen, müssen zwingend zwei Elemente enthalten. Zum einen muss der potenzielle Käufer vor Vertragsabschluss (dem Klick auf den Bestellen-Button) über seine Widerrufsrechte informiert werden. Dies passiert in der Regel während des Bestellvorgangs auf einer eigenen Formularseite. Auch muss es vor Vertragsabschluss für den Verbraucher möglich sein, die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Online-Shops einzusehen. Diese sind häufig neben dem Impressum im Hauptmenü verlinkt. Allerdings reicht dies nach gängiger Rechtssprechung nicht aus. Auch die AGB sollten direkt im Bestellvorgang dem Verbraucher zur Kenntnisname vorgelegt werden.
Alle Webshops erhalten auch persönliche Daten von Kunden. Diese unterliegen einem besonderen Schutz. Die spektakulären Fälle der jüngsten Zeit, bei denen viele Tausend personenbezogene Daten an die Öffentlichkeit gelangt sind, lassen vermuten, dass sich die Bestimmungen in Zukunft verschärfen werden. Auch wenn momentan keine Pflicht besteht, Angaben zur Datensicherheit zu machen, hat es sich bei seriösen Anbietern eingebürgert, Angaben zum Datenschutz zu machen. Darin ist in der Regel aufgeführt, welche Daten gespeichert werden, wie lange sie vorgehalten werden und welchem Verwendungszweck sie dienen. Meist wird auch die Weitergabe an Dritte ausgeschlossen.